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Statute Text
Fedlex ↗
Zur Vereinfachung des Prozesses kann das Gericht insbesondere:
- a.
- das Verfahren auf einzelne Fragen oder auf einzelne Rechtsbegehren beschränken;
- b.
- gemeinsam eingereichte Klagen trennen;
- c.
- selbstständig eingereichte Klagen vereinigen;
- d.
- eine Widerklage vom Hauptverfahren trennen.
Uebersicht
Art. 125 ZPO — Art. 125 ZPO