Gesetzestext
Fedlex ↗

1Ist der Grundeigentümer nicht Schuldner der Pfandforderung, so kann er das Pfandrecht unter den gleichen Voraussetzungen ablösen, unter denen der Schuldner zur Tilgung der Forderung befugt ist.

2Befriedigt er den Gläubiger, so geht das Forderungsrecht auf ihn über.

Uebersicht

Art. 827 ZGB — Art. 827 ZGB