Gesetzestext
Fedlex ↗
1Mit der Beschwerde kann gerügt werden:
- 1.
- Rechtsverletzung;
- 2.
- unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;
- 3.
- Unangemessenheit.
2Ferner kann wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Beschwerde geführt werden.
Übersicht
Art. 450a ZGB — Beschwerdegründe