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Statute Text
Fedlex ↗

1Mit der Beschwerde kann gerügt werden:

1.
Rechtsverletzung;
2.
unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;
3.
Unangemessenheit.

2Ferner kann wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Beschwerde geführt werden.

Übersicht

Art. 450a ZGB — Beschwerdegründe