Gesetzestext
Fedlex ↗

1Ist ein Kind während der Ehe geboren, so gilt der Ehemann als Vater.

2Stirbt der Ehemann, so gilt er als Vater, wenn das Kind innert 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird oder bei späterer Geburt nachgewiesenermassen vor dem Tod des Ehemannes gezeugt worden ist.

3Wird der Ehemann für verschollen erklärt, so gilt er als Vater, wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit dem Zeitpunkt der Todesgefahr oder der letzten Nachricht geboren worden ist.

Uebersicht

Art. 255 ZGB — Art. 255 ZGB