Gesetzestext
Fedlex ↗
Weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er verlangen, dass ihm auch andere Vermögenswerte auf Anrechnung zugeteilt werden.
Uebersicht
Art. 245 ZGB — Art. 245 ZGB
Weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er verlangen, dass ihm auch andere Vermögenswerte auf Anrechnung zugeteilt werden.
Art. 245 ZGB — Art. 245 ZGB