Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Behörde prüft ihre Zuständigkeit von Amtes wegen.
2Die Begründung einer Zuständigkeit durch Einverständnis zwischen Behörde und Partei ist ausgeschlossen.
Uebersicht
Art. 7 VwVG — Art. 7 VwVG
1Die Behörde prüft ihre Zuständigkeit von Amtes wegen.
2Die Begründung einer Zuständigkeit durch Einverständnis zwischen Behörde und Partei ist ausgeschlossen.
Art. 7 VwVG — Art. 7 VwVG