Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einzureichen.
2Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer Verfügung kann jederzeit Beschwerde geführt werden.
Uebersicht
Art. 50 VwVG — Art. 50 VwVG