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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einzureichen.

2Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer Verfügung kann jederzeit Beschwerde geführt werden.

Uebersicht

Art. 50 VwVG — Art. 50 VwVG