Gesetzestext
Fedlex ↗
Ist die Beschwerdeinstanz ein Kollegialgericht, so beurteilt deren Verfahrensleitung die Beschwerde allein, wenn diese zum Gegenstand hat:
- a.
- ausschliesslich Übertretungen;
- b.
- die wirtschaftlichen Nebenfolgen eines Entscheides bei einem strittigen Betrag von nicht mehr als 5000 Franken.
Uebersicht
Art. 395 StPO — Art. 395 StPO