Gesetzestext
Fedlex ↗

Soweit verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler im Rahmen einer genehmigten verdeckten Ermittlung handeln, sind sie nach den folgenden Bestimmungen nicht strafbar:

a.
bei der Verfolgung von Pornografie mit Minderjährigen oder sexuellen Handlungen mit Minderjährigen: nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 StGB227, soweit die Gegenstände oder Vorführungen nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben;
b.
bei der Verfolgung von Delikten gegen das BetmG228: nach den Artikeln 19 sowie 20–22 BetmG.

Uebersicht

Art. 294 StPO — Art. 294 StPO