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Statute Text
Fedlex ↗
Soweit verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler im Rahmen einer genehmigten verdeckten Ermittlung handeln, sind sie nach den folgenden Bestimmungen nicht strafbar:
- a.
- bei der Verfolgung von Pornografie mit Minderjährigen oder sexuellen Handlungen mit Minderjährigen: nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 StGB227, soweit die Gegenstände oder Vorführungen nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben;
- b.
- bei der Verfolgung von Delikten gegen das BetmG228: nach den Artikeln 19 sowie 20–22 BetmG.
Uebersicht
Art. 294 StPO — Art. 294 StPO