Gesetzestext
Fedlex ↗
1Andere Verfahrensbeteiligte sind:
- a.
- die geschädigte Person;
- b.
- die Person, die Anzeige erstattet;
- c.
- die Zeugin oder der Zeuge;
- d.
- die Auskunftsperson;
- e.
- die oder der Sachverständige;
- f.
- die oder der durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte.
2Werden in Absatz 1 genannte Verfahrensbeteiligte in ihren Rechten unmittelbar betroffen, so stehen ihnen die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Verfahrensrechte einer Partei zu.
Uebersicht
Art. 105 StPO — Art. 105 StPO