Gesetzestext
1Die Staatskanzlei ist die Stabsstelle des Regierungsrates und gewährleistet die Verbindung zum Kantonsrat. Sie wird vom Staatsschreiber geleitet. *
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1Die Staatskanzlei ist die Stabsstelle des Regierungsrates und gewährleistet die Verbindung zum Kantonsrat. Sie wird vom Staatsschreiber geleitet. *
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