Gesetzestext
Fedlex ↗
Wird eine Schadenersatzklage mit widerrechtlichem Verhalten der oberen kantonalen Aufsichtsbehörden oder des oberen kantonalen Nachlassgerichts begründet, so ist das Bundesgericht als einzige Instanz zuständig.
Uebersicht
Art. 7 SchKG — Art. 7 SchKG