Gesetzestext
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Im Kollokationsplan werden auch die abgewiesenen Forderungen, mit Angabe des Abweisungsgrundes, vorgemerkt.
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Art. 248 SchKG — Art. 248 SchKG
Im Kollokationsplan werden auch die abgewiesenen Forderungen, mit Angabe des Abweisungsgrundes, vorgemerkt.
Art. 248 SchKG — Art. 248 SchKG