Gesetzestext
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Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen:
- 1.
- zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen;
- 2.
- als Teil der Jahresrechnung eine Geldflussrechnung erstellen;
- 3.
- einen Lagebericht verfassen.
Uebersicht
Art. 961 OR — Art. 961 OR