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Statute Text
Fedlex ↗

Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen:

1.
zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen;
2.
als Teil der Jahresrechnung eine Geldflussrechnung erstellen;
3.
einen Lagebericht verfassen.

Uebersicht

Art. 961 OR — Art. 961 OR