Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Genossenschaft wird aufgelöst:
- 1.
- nach Massgabe der Statuten;
- 2.
- durch einen Beschluss der Generalversammlung;
- 3.
- durch Eröffnung des Konkurses;
- 4.
- in den übrigen vom Gesetze vorgesehenen Fällen.
Uebersicht
Art. 911 OR — Art. 911 OR