Gesetzestext
Fedlex ↗

Die Genossenschaft wird aufgelöst:

1.
nach Massgabe der Statuten;
2.
durch einen Beschluss der Generalversammlung;
3.
durch Eröffnung des Konkurses;
4.
in den übrigen vom Gesetze vorgesehenen Fällen.

Uebersicht

Art. 911 OR — Art. 911 OR