Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Gründer geben in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über:
- 1.349
- die Art und den Zustand von Sacheinlagen und die Angemessenheit der Bewertung;
- 2.
- den Bestand und die Verrechenbarkeit der Schuld;
- 3.
- die Begründung und die Angemessenheit besonderer Vorteile zugunsten von Gründern oder anderen Personen.
Uebersicht
Art. 635 OR — Art. 635 OR