Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Zeichnung bedarf zu ihrer Gültigkeit:
- 1.
- der Angabe von Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag der Aktien;
- 2.
- einer bedingungslosen Verpflichtung, eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage zu leisten.
Uebersicht
Art. 630 OR — Art. 630 OR