Gesetzestext
Fedlex ↗
1Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
Uebersicht
Art. 335 OR — Art. 335 OR
1Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
Art. 335 OR — Art. 335 OR