Gesetzestext
Fedlex ↗

1Das Mietverhältnis kann befristet oder unbefristet sein.

2Befristet ist das Mietverhältnis, wenn es ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer endigen soll.

3Die übrigen Mietverhältnisse gelten als unbefristet.

Uebersicht

Art. 255 OR — Art. 255 OR