Gesetzestext
Fedlex ↗
1Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.
2Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in:
- a.
- vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- b.
- Mietverträgen über Wohn- oder Geschäftsräume.
Uebersicht
Art. 256 OR — Art. 256 OR