Gesetzestext
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Muss eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Verpflichteten verlangt werden, so ist über die Proteste nur eine Urkunde erforderlich.
Uebersicht
Art. 1039 OR — Art. 1039 OR
Muss eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Verpflichteten verlangt werden, so ist über die Proteste nur eine Urkunde erforderlich.
Art. 1039 OR — Art. 1039 OR