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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Rechtsmittelinstanz stellt die Berufung der Gegenpartei zur schriftlichen Stellungnahme zu, es sei denn, die Berufung sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.

2Die Frist für die Berufungsantwort beträgt 30 Tage.

Uebersicht

Art. 312 ZPO — Art. 312 ZPO