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Statute Text
Fedlex ↗
Für die folgenden Klagen und Begehren ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig:
- a.
- Klagen aus Persönlichkeitsverletzung;
- b.
- Begehren um Gegendarstellung;
- c.
- Klagen auf Namensschutz und auf Anfechtung einer Namensänderung;
- d.
- Klagen und Begehren nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 202031 (DSG).
Uebersicht
Art. 20 ZPO — Art. 20 ZPO