Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Jede Mitwirkung können verweigern:
- a.
- wer mit einer Partei verheiratet ist oder war oder eine faktische Lebensgemeinschaft führt;
- b.
- wer mit einer Partei gemeinsame Kinder hat;
- c.
- wer mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwägert ist;
- d.
- die Pflegeeltern, die Pflegekinder und die Pflegegeschwister einer Partei;
- e.
- die für eine Partei zur Vormundschaft oder zur Beistandschaft eingesetzte Person.
2Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt.
3Die Stiefgeschwister sind den Geschwistern gleichgestellt.
Uebersicht
Art. 165 ZPO — Art. 165 ZPO