Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst:
- a.
- die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen;
- b.
- die Befreiung von den Gerichtskosten;
- c.
- die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes, wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist, insbesondere wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist; die Rechtsbeiständin oder der Rechtsbeistand kann bereits zur Vorbereitung des Prozesses bestellt werden.
2Sie kann ganz oder teilweise gewährt werden. Sie kann auch für die vorsorgliche Beweisführung gewährt werden.
3Sie befreit nicht von der Bezahlung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei.
Uebersicht
Art. 118 ZPO — Art. 118 ZPO