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Statute Text
Fedlex ↗
Das Grundbuchamt kann einen Eintrag von Amtes wegen löschen, wenn dieser:
- 1.
- befristet ist und infolge Ablaufs der Frist seine rechtliche Bedeutung verloren hat;
- 2.
- ein unübertragbares oder unvererbliches Recht einer verstorbenen Person betrifft;
- 3.
- das Grundstück wegen der örtlichen Lage nicht betreffen kann;
- 4.
- ein untergegangenes Grundstück betrifft.
Uebersicht
Art. 976 ZGB — Art. 976 ZGB