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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Personenstand wird in einem elektronischen Register beurkundet (Personenstandsregister).

2Zum Personenstand gehören insbesondere:

1.
die Zivilstandstatsachen wie die Geburt, die Heirat, die Beurkundung einer eingetragenen Partnerschaft, der Tod;
2.
die personen- und familienrechtliche Stellung wie die Volljährigkeit, die Abstammung, die Ehe, die eingetragene Partnerschaft;
3.
die Namen;
4.
die Kantons- und Gemeindebürgerrechte;
5.
die Staatsangehörigkeit.

Uebersicht

Art. 39 ZGB — Art. 39 ZGB