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Statute Text
Fedlex ↗
1Bund und Kantone bestimmen die Verfahrenssprachen ihrer Strafbehörden.
2Die Strafbehörden der Kantone führen alle Verfahrenshandlungen in ihren Verfahrenssprachen durch; die Verfahrensleitung kann Ausnahmen gestatten.
Uebersicht
Art. 67 StPO — Art. 67 StPO