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Statute Text
Fedlex ↗
Die Verfahren vor den Strafbehörden sind mündlich, soweit dieses Gesetz nicht Schriftlichkeit vorsieht.
Uebersicht
Art. 66 StPO — Art. 66 StPO
Die Verfahren vor den Strafbehörden sind mündlich, soweit dieses Gesetz nicht Schriftlichkeit vorsieht.
Art. 66 StPO — Art. 66 StPO