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Statute Text
Fedlex ↗
Die Beschwerde ist nicht zulässig:
- a.
- wenn die Berufung möglich ist;
- b.
- gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde, wenn der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann.
Uebersicht
Art. 394 StPO — Art. 394 StPO