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Statute Text
Fedlex ↗
1Der Gläubiger haftet sowohl dem Schuldner als auch Dritten für den aus einem ungerechtfertigten Arrest erwachsenden Schaden. Der Richter kann ihn zu einer Sicherheitsleistung verpflichten.
2Die Schadenersatzklage kann auch beim Richter des Arrestortes eingereicht werden.
Uebersicht
Art. 273 SchKG — Art. 273 SchKG