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Statute Text
Fedlex ↗

Das Gericht weist das Konkursbegehren ab:

1.
wenn die Konkursandrohung von der Aufsichtsbehörde aufgehoben ist;
2.339
wenn dem Schuldner die Wiederherstellung einer Frist (Art. 33 Abs. 4) oder ein nachträglicher Rechtsvorschlag (Art. 77) bewilligt worden ist;
3.
wenn der Schuldner durch Urkunden beweist, dass die Schuld, Zinsen und Kosten inbegriffen, getilgt ist oder dass der Gläubiger ihm Stundung gewährt hat.

Uebersicht

Art. 172 SchKG — Art. 172 SchKG