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Statute Text
Fedlex ↗
Das Gericht entscheidet ohne Aufschub, auch in Abwesenheit der Parteien. Es spricht die Konkurseröffnung aus, sofern nicht einer der in den Artikeln 172–173a erwähnten Fälle vorliegt.
Uebersicht
Art. 171 SchKG — Art. 171 SchKG