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Statute Text
Fedlex ↗
1Das Betreibungsamt sorgt für das Einheimsen der Früchte (Art. 94 und 102).
2Im Falle des Bedürfnisses sind die Früchte zum Unterhalt des Schuldners und seiner Familie in Anspruch zu nehmen.
Uebersicht
Art. 103 SchKG — Art. 103 SchKG