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Statute Text
Fedlex ↗
1Der Verwaltungsrat und jeder Aktionär können Beschlüsse der Generalversammlung, die gegen das Gesetz oder die Statuten verstossen, beim Gericht mit Klage gegen die Gesellschaft anfechten.
2Anfechtbar sind insbesondere Beschlüsse, die:
- 1.
- unter Verletzung von Gesetz oder Statuten Rechte von Aktionären entziehen oder beschränken;
- 2.
- in unsachlicher Weise Rechte von Aktionären entziehen oder beschränken;
- 3.
- eine durch den Gesellschaftszweck nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung oder Benachteiligung der Aktionäre bewirken;
- 4.
- die Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft ohne Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufheben.
3–4…
5Das Urteil, das einen Beschluss der Generalversammlung aufhebt, wirkt für und gegen alle Aktionäre.
Uebersicht
Art. 706 OR — Art. 706 OR