Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Das Anfechtungsrecht erlischt, wenn die Klage nicht spätestens zwei Monate nach der Generalversammlung angehoben wird.
2Ist der Verwaltungsrat Kläger, so bestellt das Gericht einen Vertreter für die Gesellschaft.
3…
Uebersicht
Art. 706a OR — Art. 706a OR