Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Das Anfechtungsrecht erlischt, wenn die Klage nicht spätestens zwei Monate nach der Generalversammlung angehoben wird.

2Ist der Verwaltungsrat Kläger, so bestellt das Gericht einen Vertreter für die Gesellschaft.

3

Uebersicht

Art. 706a OR — Art. 706a OR