Gesetzestext
Fedlex ↗
1Ein Gerichtsstand ist nur dann zwingend, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorschreibt.
2Von einem zwingenden Gerichtsstand können die Parteien nicht abweichen.
Uebersicht
Art. 9 ZPO — Art. 9 ZPO
1Ein Gerichtsstand ist nur dann zwingend, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorschreibt.
2Von einem zwingenden Gerichtsstand können die Parteien nicht abweichen.
Art. 9 ZPO — Art. 9 ZPO