Gesetzestext
Fedlex ↗

1Mit der Leistungsklage verlangt die klagende Partei die Verurteilung der beklagten Partei zu einem bestimmten Tun, Unterlassen oder Dulden.

2Wird die Bezahlung eines Geldbetrages verlangt, so ist dieser zu beziffern.

Uebersicht

Art. 84 ZPO — Art. 84 ZPO