Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Einreichung eines Schlichtungsgesuches, einer Klage, eines Gesuches oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens begründet Rechtshängigkeit.
2Der Eingang dieser Eingaben wird den Parteien bestätigt.
Uebersicht
Art. 62 ZPO — Art. 62 ZPO