Gesetzestext
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Die Scheidungsklage kann bis zum Beginn der Urteilsberatung in eine Trennungsklage umgewandelt werden.
Uebersicht
Art. 293 ZPO — Art. 293 ZPO
Die Scheidungsklage kann bis zum Beginn der Urteilsberatung in eine Trennungsklage umgewandelt werden.
Art. 293 ZPO — Art. 293 ZPO