Gesetzestext
Fedlex ↗
1Das Verfahren wird durch ein Gesuch eingeleitet.
2Das Gesuch ist in den Formen nach Artikel 130 zu stellen; in einfachen oder dringenden Fällen kann es mündlich beim Gericht zu Protokoll gegeben werden.
Uebersicht
Art. 252 ZPO — Art. 252 ZPO