Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
2In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:
- a.
- ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und
- b.
- das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.
Uebersicht
Art. 218 ZPO — Art. 218 ZPO