Gesetzestext
Fedlex ↗

1Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.

2In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:

a.
ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und
b.
das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.

3Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.

Uebersicht

Art. 218 ZPO — Art. 218 ZPO