Gesetzestext
Fedlex ↗

1Sind bei verschiedenen Gerichten Klagen rechtshängig, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen, so kann ein später angerufenes Gericht die bei ihm rechtshängige Klage an das zuerst angerufene Gericht überweisen, wenn dieses mit der Übernahme einverstanden ist.

2Die Überweisung ist mit Beschwerde anfechtbar.

Uebersicht

Art. 127 ZPO — Art. 127 ZPO