Gesetzestext

1Die Sozialziele der Bundesverfassung3 sind auch Sozialziele des Kantons und der Gemeinden.

2Kanton und Gemeinden setzen sich im Weiteren dafür ein, dass:

3Kanton und Gemeinden streben die Verwirklichung der Sozialziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

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