Gesetzestext
Fedlex ↗
Der Besitzer einer beweglichen Sache kann sich gegenüber jeder Klage auf die Vermutung zugunsten seines besseren Rechtes berufen, unter Vorbehalt der Bestimmungen über eigenmächtige Entziehung oder Störung des Besitzes.
Uebersicht
Art. 932 ZGB — Art. 932 ZGB