Gesetzestext
Fedlex ↗

1Das Wohnrecht besteht in der Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teile eines solchen Wohnung zu nehmen.

2Es ist unübertragbar und unvererblich.

3Es steht, soweit das Gesetz es nicht anders ordnet, unter den Bestimmungen über die Nutzniessung.

Uebersicht

Art. 776 ZGB — Art. 776 ZGB